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Abwasseranschluss

Um einen ordnungsgemäßen Anschluss an das Abwassernetz zu gewährleisten gilt es folgende Punkte zu beachten.

Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns gern. Für weitere Fragen stehen wir zur Verfügung.

Für die Erteilung einer Baugenehmigung benötigen sie eine gesicherte Entsorgungslösung für Schmutz- und Niederschlagswasser. Über die Leitungsauskunft bekommen sie eine Aussage zur abwassertechnischen Erschließung ihres Grundstückes. Sie enthält grundsätzliche Angaben zu den Einleitmöglichkeiten und -bedingungen für Grundstücksentwässerungsanlagen und ist Grundlage für konkrete Planungen bzw. für Entscheidungen der Behörden.

Ihre Grundstücksentwässerungsanlage wurde auf Grundlage der Leitungsauskunft geplant. Bevor sie mit der Bauausführung beginnen, müssen sie die Genehmigung der geplanten Grundstücksentwässerungsanlage sowie deren Anschluss an die Kanalisation beim AZV Löbau-Nord beantragen. Hierbei wird geprüft, ob vorhandene Anschlusskanäle genutzt werden können sowie die Dimensionierung für erforderliche Abwasservorbehandlungsanlagen und Regenwasserversickerung auf dem Grundstück. Auf Grundlage der Genehmigung können sie mit der Errichtung ihrer Entwässerungsanlage auf dem privaten Grundstück beginnen.  

Eine Versickerung des Regenwassers ist anzustreben, wenn die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die Sickerfähigkeit des anstehenden Baugrundes und der Grundwasserflurabstand es gestatten. Hierbei sind die Regelungen der Erlaubnisfreiheitsverordnung des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 12.9.2001 zu beachten.

Der AZV Löbau-Nord stellt einen Kanalanschluss an der Grundstückgrenze bereit. Gemäß Abwassersatzung ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Die Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage ist dann Aufgabe des Grundstückseigentümers. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den in der Abwassersatzung des AZV Löbau-Nord festgeschriebenen Forderungen herzustellen.

Die fertig gestellte Grundstücksentwässerungsanlage ist abnahmepflichtig. Die Fertigstellung ist rechtzeitig bei den Stadtwerken Löbau GmbH anzuzeigen. Vor Ort erfolgt dann die Begutachtung der Anlage, die Einleitgenehmigung wird erteilt und die für die Gebührenabrechnung erforderlichen Wasserzählerstände werden erfasst. Bei der Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen erfolgt die Ermittlung der gebührenrelevanten befestigten Fläche.

Bei der Abnahme ist der Nachweis der Dichtheit der Grundstückentwässerungsanlage vorzulegen.

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