Abwasserentsorgung
Die Stadtwerke Löbau GmbH ist in ihrer Funktion als technischer und kaufmännischer Betriebsführer des Abwasserzweckverbandes Löbau-Nord Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Abwasserentsorgung.
Die für den Transport und die Reinigung des Abwassers anfallenden Kosten tragen die angeschlossenen Einwohner über die Gebühren.
Die Abrechnung der Abwassergebühren führen wir im Auftrag des Abwasserzweckverbandes durch. Für die zentrale Abwasserentsorgung gelten folgende Gebühren:
Gemäß § 46 der Abwasserabgabensatzung gilt:
Nach § 45 ermittelte Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung abgesetzt. § 45 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Bitte beachten Sie die Eichfrist Ihres Gartenzählers.
Verbrauchsabrechnungen auf Basis von Zählerständen nach Ablauf der Eichfrist sind nicht mehr zulässig. Gemäß Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG),§ 37 Eichung und Eichfrist, dürfen Messgeräte nicht ungeeicht verwendet werden, nachdem die Eichfrist abgelaufen ist.
Nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) müssen auch Wasserzähler geeicht sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
Die Eichfrist für Kaltwasserzähler beträgt derzeit 6 Jahre.
Der "Gartenzähler" ist Bestandteil Ihrer Wasserversorgungsanlage und wird von Ihnen verwendet, um gemäß § 46 Abs.1 Abwasserabgabensatzung des AZV Löbau-Nord die Wassermengen prüffähig zu zählen, die nicht der Abwasseranlage zugeführt werden.
Hinweise für die Installation/Montage von Gartenzählern:
Eine teilweise Befreiung von der Schmutzwassergebühr ist beim AZV Löbau-Nord schriftlich mit dem Antrag auf Einbau einer Messeinrichtung (rechts im Downloadbereich) zu beantragen, entsprechende Umsetzungshinweise und Ansprechpartner befinden sich als Info auf dem Antrag.
Stadtwerke Löbau
Georgewitzer Starße 54
02708 Löbau
Montag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |