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Messstellenbetrieb Strom

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Messstellenbetrieb Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (i.d.R. der Netzbetreiber), soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Der Messstellenbetrieb umfasst unter anderem den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme. 

Durch einen entsprechenden Vertrag (Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom) kann ein Dritter als Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) übernehmen. 

Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) standardisierte Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom vorgegeben. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen.

Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Auf einen Blick

  •  Der neue Stromzähler ersetzt den bisherigen analogen Zähler und besitzt keine Kommunikationseinheit
  •  Verbrauchswerte werden bis zu 24 Monate gespeichert
  •  Besserer Überblick über Stromverbrauch
  •  Dieser Zähler wird nicht fernausgelesen und sendet keine Verbrauchsstände
  •  Bei Modernen Messeinrichtungen gilt eine Preisobergrenze von 20 Euro inkl. MwSt. pro Jahr für Einbau, Betrieb und Ablesung
  •  Der Messstellenbetreiber kann frei gewählt werden
  •  Über ein Smart-Meter-Gateway kann diese Messeinrichtung zukünftig in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden

Was sind moderne Messeinrichtungen?

Alle Haushalte erhalten in den kommenden Jahren neue Stromzähler. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um sogenannte moderne Messeinrichtungen. Diese ersetzen den bisherigen analogen Zähler.

Sie sind im Gegensatz zu intelligenten Messsystemen (Smart Metern) nicht in ein Kommunikationsnetz wie das Telekommunikationsnetz eingebunden. Der Zähler kann deshalb nicht aus der Ferne ausgelesen werden oder Daten über den Verbrauch senden.

Eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch Sie oder den Messstellenbetreiber zur Erstellung der Jahresendabrechnung ist auch zukünftig erforderlich.

Während man bei analogen Zählern ausschließlich den Zählerstand ablesen kann, zeigt der digitale Zähler die aktuell bezogene Leistung in Kilowatt an. Sie können nachschauen, wie viel Strom Sie am Vortag, im vergangenen Monat oder im gesamten Jahr verbraucht haben.

Die Verbrauchswerte werden bis zu 24 Monate gespeichert. So ist es einfacher, stromintensive Geräte und Einsparpotenziale zu identifizieren. Wer über seinen Energieverbrauch Bescheid weiß, kann sein Verhalten anpassen und Kosten nachhaltig senken.

Information und Einbau

Der örtliche Netzbetreiber ist in der Regel gleichzeitig Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und für den Einbau und Betrieb der modernen Messeinrichtung verantwortlich. Bis zum Jahr 2032 wird jeder Haushalt mit einem digitalen Zähler ausgestattet.

Drei Monate vor Einbau erhalten Sie eine Information und einen Hinweis auf die Wahlfreiheit des Messstellenbetreibers. Der Termin zum Zählerwechsel wird mit Ihnen mindestens zwei Wochen im Voraus vereinbart.

Bitte beachten Sie: Ihr Messstellenbetreiber hat dafür ein gesetzlich verankertes Zutrittsrecht. Das heißt, Sie müssen ihm freien Zugang zu Ihrem Grundstück und Ihren Räumlichkeiten gestatten und dafür sorgen, dass die Messstelle erreichbar ist.

Kosten

Die Kosten für die moderne Messeinrichtung beinhalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle sowie die Ablesung. Insgesamt dürfen Ihnen maximal 20 € inkl. MwSt. pro Jahr in Rechnung gestellt werden.

Diese Preisobergrenze gilt nur für Geräte, die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut und betrieben werden. Entscheiden Sie sich, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen, gilt diese Kostenbegrenzung nicht.

Je nach Vertragsgestaltung werden die Kosten für den Messstellenbetrieb entweder wie bisher auf der Stromabrechnung ausgewiesen oder über eine separate Rechnung des Messstellenbetreibers gestellt. Überprüfen Sie daher in jeder Rechnung sorgfältig, ob Ihnen die Kosten für den Zähler und die Ablesung für den gleichen Zeitraum nicht doppelt abgerechnet wurden.

Ihr Stromlieferant muss Sie über die Änderung im Stromvertrag informieren. Zudem haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sollte ein Umbau des Zählerkastens notwendig sein, tragen Sie als Hauseigentümer bzw. Vermieter die anfallenden Kosten.

Quelle: Bundesnetzagentur

Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Die Einführung von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) ist das Startsignal für die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland. Mit Smart Metern können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen ihren Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung ihres Stroms, etwa aus Solarzellen vom Dach, besser und komfortabler managen und von neuen Tarifen profitieren. Ebenso ermöglichen Smart Meter, dass das Stromnetz besser ausgelastet wird. Das kann die Energiewende effizienter machen und spart teuren Netzausbau zugunsten aller Netznutzer.

Was ist ein intelligentes Messsystem und welche Vorteile hat es?
Das intelligente Messsystem (manchmal auch „Smart Meter“ genannt) löst den bekannten analogen Ferraris-Stromzähler ab. Es besteht aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) sowie einer Kommunikationseinheit (dem „Smart-Meter-Gateway“).

Der erste Bestandteil, die moderne Messeinrichtung (mME), ist ein digitaler Stromzähler. Im Gegensatz zum herkömmlichen „Ferraris-Zähler“ kann man mit einem digitalen Stromzähler nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr) präzise erkennen.

Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern bzw. -erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten.

Warum brauchen wir intelligente Messsysteme?
Mit dem Umbau unseres Energiesystems hin zu mehr erneuerbaren Energien steigen die Anforderungen an einen sicheren und effizienten Netzbetrieb. In Zukunft werden Stromerzeuger und -verbraucher über ein intelligentes Netz (Smart Grid) miteinander verknüpft und kommunizieren digital.

Dazu hat der Bundestag im August 2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) beschlossen und im Mai 2023 mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) nochmal nachgeschoben. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine moderne Infrastruktur für die Energiewende geschaffen werden. Das betrifft jeden, denn es wird eine neue Technologie ausgerollt. Zentrale Komponente wird das intelligente Messsystem sein. Besonders wichtig dabei ist der Schutz der Daten. Die Energieversorgung und Ihre Daten müssen sicher sein. Der Gesetzgeber schreibt deshalb hohe Sicherheitsanforderungen vor, die das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überwacht bzw. vorgibt.

Welche Vorteile haben Haushaltskundinnen und Haushaltskunden von intelligenten Messsystemen?
Intelligente Messsysteme sind ein Allround-Talent, um Energiekosten zu senken und Effizienz und Komfort zu steigern.

Transparenz und Stromsparen
Mit intelligenten Messsystemen können Sie Ihren Stromverbrauch viel genauer und transparenter nachverfolgen als bisher. Aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten können Sie auch historische Stromverbräuche, beispielsweise Tageswerte, erfassen und Ihr Verbrauchsverhalten und Ihre Stromrechnung leichter nachvollziehen. Und wer sein Verbrauchsverhalten besser kennt, dem fällt auch das Stromsparen leichter.

Genauere und bequemere Abrechnung
Die Verbrauchsdaten werden automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt. Auch muss künftig kein Ablesedienst mehr in Ihr Haus oder in die Wohnung kommen. Das spart Mühe, Zeit und Geld.

Ein Gerät für Strom, Gas, Wasser und Wärme
Die Smart-Meter-Gateways sind so ausgelegt, dass sie auch Ihren Gas-, Wasser- oder Wärmeverbrauch verarbeiten können. Wenn Ihr Messstellenbetreiber dies anbietet, können Sie also alle Verbräuche messen und auf einen Blick analysieren, etwa über eine App. Das ist bequem und spart Geld.

Erfolgreiche Energiewende sicherstellen
Intelligente Messsysteme werden gebraucht, um mehr Strom aus erneuerbaren Energien in die Stromnetze aufzunehmen. Es weht nicht immer Wind und auch die Sonne scheint nicht immer. Dennoch muss der Strom immer dann erzeugt werden, wenn er benötigt wird oder dann verbraucht werden, wenn er gerade erzeugt wird. Auch der Verkehr soll zunehmend auf erneuerbare Energie umgestellt werden. Wenn nach Feierabend viele Elektroautos gleichzeitig laden, stoßen die Netze an ihre Grenzen. Die intelligenten Messsysteme ermöglichen, die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen. Mit ihnen kann der Netzbetreiber sein Stromnetz besser auslasten. Das ist günstiger und schneller als neue Stromleitungen zu verlegen. So vermeiden wir Baustellen und höhere Netzentgelte für die Netznutzer.

Wer bekommt intelligente Messsysteme?
Verpflichtend ist der Einbau laut dem Gesetz nur für größere Stromverbraucher bzw. -erzeuger, weil sie einen stärkeren Einfluss auf das Stromnetz haben. Für Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch (circa 3.500 Kilowattstunden pro Jahr) ist lediglich der Einbau einer modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler) vorgeschrieben. Die intelligenten Messsysteme werden schrittweise, gestaffelt nach Stromverbrauch bzw. Erzeugungsleistung eingebaut. Die Verteilung („Rollout“) der intelligenten Messsysteme wird bereits sukzessive vollzogen.

Einbau bei Stromverbrauchern
Es besteht die Einbaupflicht für Stromverbraucher mit einem Verbrauch ab 6.000 Kilowattstunden pro Jahr aufwärts. Darunter können zum Beispiel Haushalte fallen, die ein Elektroauto oder eine Wärmepumpe haben. Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden ist das intelligente Messsystem dagegen optional, das heißt der zuständige Messstellenbetreiber entscheidet vordergründig über den Einbau.

Einbau bei Stromerzeugern
Wenn Sie selbst Strom erzeugen, greift die Einbaupflicht ebenfalls erst ab einer bestimmten installierten Leistung Ihrer Anlage. Bei Stromerzeugern mit einer Leistung ab 7 Kilowatt aufwärts müssen intelligente Messsysteme eingebaut werden. Das betrifft zum Beispiel auch Haushalte mit einem Mini-Blockheizkraftwerk oder einer Photovoltaik-Anlage. Bei kleineren stromerzeugenden Anlagen zwischen 1 und 7 Kilowatt installierter Leistung kann der Messstellenbetreiber optional intelligente Messsysteme einbauen lassen.

Muss ich etwas tun?
Genau wie beim „klassischen Stromzähler“ brauchen die Stromverbraucher bzw. -erzeuger die neuen Geräte nicht selbst einzubauen. Das ist vielmehr die Aufgabe des Messstellenbetreibers. Das ist nach dem Gesetz zunächst der örtliche Verteilernetzbetreiber, der zugleich Messstellenbetreiber ist. Von ihm erfahren Sie, wann und wie Ihr bisheriger Stromzähler umgerüstet wird.

Welche Kosten dürfen anfallen?
Schon heute bezahlen Sie mit Ihrer Stromrechnung auch für Ihren Stromzähler. Für die neuen Geräte schreibt das Gesetz Höchstpreise vor. Dabei gilt: Wer viel Strom verbraucht oder erzeugt, zahlt auch mehr. Er kann aber auch mehr von der neuen Technik profitieren. Zum Beispiel: Die jährlichen Kosten für die „Grundausstattung“ mit einer modernen Messeinrichtung bei einem Durchschnittshaushalt in Deutschland (Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden) entsprechen in etwa den Kosten für einen alten Zähler. Sie dürfen maximal 20 Euro brutto pro Jahr betragen. Wird dort (optional) ein intelligentes Messsystem installiert, dürfen ab 01.01.2024 maximal 20 Euro brutto abgerechnet werden.

Alle Preise zum Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen können Sie dem Preisblatt Digitale Messtechnik entnehmen, welches auf der Website veröffentlicht ist.

Wie sicher sind die Daten?
Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen für Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt hierzu so genannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter.

Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und sollen somit ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleisten. Die Sicherheitsstandards, die beim Smart Meter umgesetzt sind, sind sogar höher als beim Online Banking und die Daten damit sehr sicher. Deutschland ist mit diesem Standard Vorreiter in Europa.

Das Gesetz regelt auch genau, wer welche Daten bekommen darf. Das intelligente Messsystem versendet die Daten anonymisiert und gegebenenfalls sogar pseudonymisiert und zwar nur an berechtigte Empfänger. Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke verwendet werden. Das regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ausdrücklich. Sobald die übermittelten Daten für ihren bestimmten Verwendungszweck verarbeitet wurden, werden sie gelöscht.

Quelle: BMWI (ursprünglich)

Nebenstehend finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag der Stadtwerke Löbau GmbH. Die „Technische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Strom“ der Stadtwerke Löbau GmbH sind zu beachten.

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