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Netzanschluss

Sie möchten im Netzgebiet der Stadtwerke Löbau GmbH für Ihr Haus, Ihr Grundstück oder Ihre Firma:

  • einen neuen Netzanschluss errichten lassen,
  • den vorhandenen Netzanschluss ändern oder
  • die Anschlussleistung Ihrer Gasanlage erhöhen?

Verfahrensweise von der Beantragung bis zur Fertigstellung Ihres Netzanschlusses:            

1. Schriftlicher Antrag
Der schriftliche Antrag erfolgt mittels Formular „Anmeldung, Änderung, Stilllegung Netzanschluss“ und ggf. Lageplan bzw. Flurkartenauszug durch Sie oder über ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen.

2. Abstimmung, Beratung, Planung
Ein SW-L Mitarbeiter stimmt mit Ihnen mögliche Anschlussvarianten, den Übergabepunkt sowie das Zeitfenster zur Durchführung ab. Hierzu erfolgt ggf. ein Vor-Ort Termin mit Ihnen.

3. Abschluss Netzanschlussvertrag / ggf. Anschlussnutzungsvertrag
Mit Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages, welcher Ihnen durch SW-L zugesandt wird, erfolgt die verbindliche Beauftragung der Errichtung des Netzanschlusses. In höheren Druckstufen (> 100 mbar) wird zudem die Anschlussnutzung über einen Anschlussnutzungsvertrag geregelt. Entscheidend für die Einstufung der Druckstufe ist der Ausgangsdruck nach dem Hausdruckregler.

4. Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung Ihrer Gasanlage nehmen wir zusammen mit Ihrem Installationsunternehmen nach Abschluss der Installationsarbeiten vor.

 

Wenn Sie wissen möchten, ob bei Ihnen das Gasnetz für einen Netzanschluss zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gern.

Für die Anmeldung zum Neuanschluss oder die Anzeige einer Änderung bzw. Stilllegung eines bestehenden Anschlusses ist das Formular  „Anmeldung _ Änderung _ Stilllegung Netzanschluss“ zu verwenden. 


Erforderliche Tiefbauarbeiten dürfen auf dem eigenen Grundstück in Eigenleistung durchgeführt werden. Hierzu sind unsere Hinweise und Vorgaben zu beachten und mittels Formular „Tiefbau in Eigenleistung“ zu bestätigen.


Die Hauseinführung unterliegt bestimmten technischen Randbedingungen. Bei Neubauten sind diese entsprechend unserem „Hinweis Einbau einer Hauseinführungskombination (HEK)“ zu beachten.


Nach Abschluss der Baumaßnahmen (Neubau oder Änderung) erfolgt zusammen mit dem Installateur die Inbetriebsetzung der Gasanlage. Mit Formular „Inbetriebsetzung Gasanlage“ ist die IB anzuzeigen (erfolgt meist über den Installateur).


Im Fall der Stilllegung kann der Rückbau der Gasanlage durch den Installateur erfolgen, wenn wir den Anschluss getrennt haben bzw. eine Stilllegung des Netzanschlusses durch uns erfolgt ist.

Mit dem Anschluss an das Gasnetz entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Im Niederdruckbereich sind die in diesem Zusammenhang geltenden Allgemeinen Bedingungen in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt. Demnach ist u.a. das Anschlussverhältnis vertraglich zu regeln. Dies erfolgt mittels standardisierten Verträgen für alle Anschlussnehmer gleich. 


Die nebenstehenden Vertragsmuster gelten bis zu einem Entnahmedruck (Druck hinter dem Gasdruckregler in Fließrichtung) bis <100mbar.

Mit dem Anschluss an das Gasnetz entsteht ein Rechtsverhältnis zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber. Im Bereich außerhalb der Niederdruckanschlußverordnung wird das Anschlussverhältnis sowie die Anschlussnutzung jeweils separat mit standardisierten Verträgen geregelt.

Die nebenstehenden Vertragsmuster gelten ab einem Entnahmedruck (Druck hinter dem Gasdruckregler in Fließrichtung)  ≥ 100mbar.

Die Anforderungen an den Netzanschluss und dessen Betrieb sind entsprechend §20 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in unseren „Technischen Anschlussbedingungen“ geregelt.

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