Messstellenbetrieb Gas
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Messstellenbetrieb Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (i.d.R. der Netzbetreiber), soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Der Messstellenbetrieb umfasst unter anderem den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme.
Durch einen entsprechenden Vertrag (Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas) kann ein Dritter als Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) übernehmen.
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) standardisierte Messstellenbetreiberrahmenverträge für Gas vorgegeben. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen.
Für die Errichtung und den Betrieb von Gas-Messeinrichtungen sind entsprechend § 49 Abs. 1 EnWG die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Im Besonderen ist hierbei auf die DVGW-Arbeitsblätter
- G 689 „Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas“ und
- G 687 „Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung“
- G 685 „Gasabrechnung" hinzuweisen.
sowie unsere „Technische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Gas“ zu verweisen.
Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Nebenstehend finden Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag der Stadtwerke Löbau GmbH. Die „Technische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Gas“ der Stadtwerke Löbau GmbH sind zu beachten.