Verbraucherinformation
Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Löbau GmbH Schreiben von der Deutsche Messwesen GmbH. In diesen Schreiben entsteht teilweise der Eindruck, dass das Unternehmen für den gesetzlichen Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) zuständig sei.
Die Stadtwerke Löbau möchten hierzu informieren und einige häufig gestellte Fragen beantworten.
Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen. Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der Stadtwerke Löbau GmbH oder einer Behörde. Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
Nein. Zwischen der Stadtwerke Löbau GmbH und der Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die Deutsche Messwesen GmbH ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden wir Sie rechtzeitig vor dem Zählerwechsel informieren.
Für das Netzgebiet der Stadtwerke Löbau sind die Stadtwerke Löbau selbst der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um.
Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten. Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten. Prüfen Sie daher insbesondere:
- die jährlichen Kosten
- die Vertragslaufzeit
- Kündigungsfristen
- mögliche Zusatzleistungen
Ein Angebotsvergleich lohnt sich.
Nein. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox)
- die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage
- die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.
Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
- Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung
- Kunden mit Wärmepumpe oder Wallbox
Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden.
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Wenn Sie Fragen zu Smart Metern, zum gesetzlichen Rollout oder zu Ihrem konkreten Fall haben, unterstützen wir Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an vertrieb@sw-l.de oder rufen Sie uns an unter 03585 8667 740.