Umstellung auf E-Rechnung
Ab 01.01.2027 sind Firmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR verpflichtet, im B2B-Bereich E-Rechnungen zu erstellen.
Bitte achten Sie als Lieferant oder Dienstleister auf die Auswahl der korrekten Rechnungsadresse:
| Gilt ausschließlich für den Empfang von E-Rechnungen im Format ZUGFerd oder XRechnung. | |
| Gilt für den Übergangszeitraum weiterhin ausschließlich für den Empfang von Rechnungen im PDF-Format. |