Umstellung auf E-Rechnung
Ab 01.01.2027 sind Firmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR verpflichtet, im B2B-Bereich E-Rechnungen zu erstellen.
Bitte achten Sie als Lieferant oder Dienstleister auf die Auswahl der korrekten Rechnungsadresse:
Ab 01.01.2027 sind Firmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR verpflichtet, im B2B-Bereich E-Rechnungen zu erstellen.
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