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Titelbild 24 Stunden Lieferantenwechsel bei Strom

Neu ab 06.06.25: 24 Stunden Lieferantenwechsel bei Strom

An-, Ab- und Ummeldung: Das müssen Sie ab sofort wissen!

Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters in Kraft. Künftig muss der Wechsel technisch innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein – daher spricht man auch vom „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ (die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge, Gaslieferverträge sind davon nicht betroffen). Diese Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und setzt eine EU-Richtlinie (2019/944) in nationales Recht um. Ziel ist es, den Prozess für Verbraucher flexibler zu gestalten und den Wechsel, zu einem Lieferanten zu erleichtern. Allerdings sind damit auch neue Fristen und Bedingungen verbunden, an die Sie und wir uns halten müssen.

 

Was ändert sich für Sie?

Mit dem Start der neuen gesetzlichen Vorgaben zum 6. Juni 2025 ändern sich für Sie wichtige Abläufe und Fristen beim Anbieterwechsel und bei Umzügen. Die Prozesse werden beschleunigt und damit auch verbindlicher.

  • An- & Abmeldungen (Ein- und Auszüge) nur noch im Voraus: Was bislang noch möglich war – sich bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden – ist ab Juni 2025 nicht mehr erlaubt.

Künftig gilt: An- und Abmeldungen müssen vor dem gewünschten Termin bei uns eingehen. Rückdatierungen sind dann gesetzlich ausgeschlossen.

Idealerweise teilen Sie uns 14 Tage vor Ihrem geplanten Wohnungswechsel Ihren Aus- oder Einzug mit. So können wir sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft und vermeiden Verzögerungen und unnötige Kosten.

  • Keine rückwirkende Bearbeitung möglich: Wird die gesetzliche Frist nicht eingehalten, können wir Ihre An- oder Abmeldung (Ein- und Auszüge) nicht mehr rückwirkend verarbeiten. Das bedeutet: Kosten entstehen weiter, selbst wenn Sie längst ausgezogen sind. Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie zum Beispiel weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
  • Vertragsbedingungen bleiben bestehen: Auch wenn sich der technische Ablauf beschleunigt, bleiben Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen unverändert gültig. Ein schneller Wechsel ist also nur möglich, wenn der aktuelle Vertrag bereits gekündigt ist oder ausläuft.
  • Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wird zur Schlüsselangabe: Statt wie bisher die Zählernummer zu verwenden, rückt ab Juni 2025 die MaLo-ID in den Mittelpunkt. Diese Nummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle eindeutig – unabhängig davon, welcher Zähler installiert ist. Halten Sie sie künftig bereit – z. B. bei einem Umzug oder einem Vertragswechsel. Ihre MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und steht gut sichtbar auf Ihrer letzten Stromrechnung. Gern können Sie uns auch kontaktieren.

 

Was kann passieren?

Wenn Sie z. B. Ihren Auszug nicht rechtzeitig bei uns melden, läuft Ihr Vertrag weiter und Sie tragen dafür die Kosten bis zur erfolgten Meldung. Melden Sie uns dagegen Ihren Einzug verspätet, können wir Sie erst zu einem zukünftigen Termin anmelden. Bis dahin entstandene Kosten werden dem Vormieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt.

Denken Sie deshalb unbedingt daran, uns Ihren Umzug rechtzeitig zu melden, um Streitigkeiten und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.

Bei Fragen zum 24 Stunden Lieferantenwechsel wenden Sie sich gern an uns unter: 03585 8667-740 oder vertrieb@sw-l.de.

Unser Service für Sie

24h-Onlineservice

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Zählerstände

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Umzugsservice

Wir beraten Sie gern zu den Anmeldemöglichkeiten.

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