Der Netzzugang ist im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) und dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie den auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen geregelt.
Netznutzungsvertrag (Lieferantenrahmenvertrag)
Im Netznutzungsvertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung geregelt, wie
-die Nutzung des Verteilernetzes zur Entnahme elektrischer Energie und
-die Durchführung des Messstellenbetriebes für konventionelle Messtechnik durch den Netzbetreiber
in der Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend anzubieten haben.
Lastprofile
Im Netzgebiet der Stadtwerke Löbau GmbH erfolgen die Belieferung von Lastprofilkunden mit Arbeitszählung und die Abrechnung mit dem Lieferanten auf Basis des Lastprofilverfahrens nach dem synthetischen Modell. Es kommen gemäß Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) folgende Lastprofile zur Anwendung:
- Haushaltsbedarf
• gewerblicher und sonstiger Bedarf
• unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
• Bandlast
Das zugeordnete Lastprofil ist Gegenstand des Netznutzungsvertrages je Zählpunkt.
Für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen werden die vom BDEW veröffentlichten Preise angewendet.
Ermittlung des Grundversorgers
Nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach § 36 Abs. 2 S. 1 „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert."
Feststellung des Grundversorgers zum 01. Juli 2021
Als Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (2022 bis 2024)
im Netzgebiet der Stadtwerke Löbau GmbH zur allgemeinen Versorgung mit Elektrizität
wurde der Stromlieferant
Stadtwerke Löbau GmbH, Georgewitzer Straße 54, 02708 Löbau
festgestellt, da dieser Stromlieferant die meisten Haushaltskunden zu oben genannten Stichtag belieferte.